56. Alles in Allem erscheint es der Kammer bei dieser Pattsituation sachgerecht, die oberinstanzlichen Gerichtskosten zu halbieren und die oberinstanzlichen Parteientschädigungen - soweit überhaupt entstanden - wettzuschlagen. 21 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Mai 2020 (schriftlich begründet am 22. Februar 2021) wird aufgehoben und die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen.