Fahrzeugen zum Warentransport ist das Parkieren nicht gestattet. Anders als die Vermietung ist die Nutzung der Parkplätze - d.h. das Parkieren oder Abstellen - nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Fazit 50. Nach dem Gesagten hat die Vorinstanz Inhalt und Umfang der beiden Dienstbarkeiten zu weit bemessen. Wie die vorstehenden Erwägungen zeigen, erge-