47. Gemäss Wortlaut dürfen die im Situationsplan blau eingezeichneten Flächen ausschliesslich für das Abstellen von "Motorfahrzeugen" (berechtigte Eigentümer) und allenfalls zum Wenden (belasteter Eigentümer) benutzt werden. Als weitere Einschränkung ergibt sich aus dem Dienstbarkeitsvertrag (Ziff. II. 1.) das Gesamtgewicht von je maximal 3.5 Tonnen. Weitergehende Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung sind aus dem Wortlaut nicht ersichtlich.