Das zugunsten der Beklagten als Eigentümer der Liegenschaft X.____Gbbl. Nr. 1332 eingetragene Wegrecht (Grundbuchbeleg xy.____, im Plan mit gelber Farbe dargestellt) erlaubt, die Grundstücke des Klägers X.____Gbbl. Nrn. 2005 und 2042 mit motorisierten Personenfahrzeugen (Benzin, Gas, Diesel, Elektrisch etc.) zweirädrig und mehrrädrig mit maximal 3.5 Tonnen Gesamtgewicht sowie mit nicht motorisierten Fahrzeugen (und Anhängern) einrädrig und mehrrädrig mit maximal 3.5 Tonnen zu befahren und als Wendefläche zu benutzen. Weiter darf die gelbe Wegrechtsfläche uneingeschränkt zu Fuss begangen werden.