Es macht auch keinen Sinn, "bestimmungsgemäss" dahingehend zu verstehen, dass die gelbe Fläche dann zu Fuss begangen werden darf, wenn man vom Haus oder von der Strasse zu den Parkplätzen gelangen will, hingegen nicht für den Fussmarsch von der Strasse zum Haus oder umgekehrt. Ein solches Verständnis scheitert schon daran, dass die Absichten, den Weg zu begehen, nie erkennbar sein werden und auch nicht kontrolliert werden kann, ob