Ein allgemeines Durchgangsrecht zur Erschliessung der Liegenschaft Nr. 1332 von der Y.____Strasse her falle daher ausser Betracht. Der einschränkende Wegrechtszweck (Erschliessung der Parkplätze und Personenbeschränkung) verbiete es, die gesamte gelbe Fläche zu Fuss zu begehen (Art. 16 der Berufung).