13 Zufahrt zu den Parkplätzen und um die Wendefläche handle, dieser also Fahrzeugen vorbehalten sei. Die Erwähnung der Nutzung der Fläche zu Fuss bedeute im Kontext eines Wegrechts lediglich, dass der Zugang vom berechtigten Grundstück zu den Parkplätzen gestattet werde. Der Fahrweg sei zum Befahren da, um von der Y.____Strasse zu den Parkplätzen gelangen zu können; der Fussweg sei zum Begehen da, um von den Parkplätzen zur Liegenschaft Nr. 1332 zu kommen.