11 Somit habe die Dienstbarkeit Wegrecht die dingliche Sicherung der Erschliessungsanlagen für das Dreifamilienhaus auf dem Grundstück Nr. 1332 bezweckt. Die Dienstbarkeit Wegrecht habe seit jeher Wohnzwecken gedient, womit die Bedürfnisse einer bewohnten Liegenschaft zu beachten seien. Zudem gehe aus dem Bericht zum Bauentscheid "Y.____Strasse" hervor, dass das geplante Neubauvorhaben über den bestehenden Weg auf der Parzelle Nr. 2005 erschlossen werden soll und das entsprechende Wegrecht in einem Dienstbarkeitsvertrag sichergestellt sei.