__ vergeblich einen Verhandlungsunterbruch beantragte hätte, um sich mit I.________ absprechen zu können. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass man die "vorgängig vorgenommene Aufgabenteilung" hätte umsetzen wollen, aber daran gehindert worden wäre. Im Nachgang zur Hautverhandlung finden sich in den Akten ebenfalls keine diesbezüglichen Beanstandungen.