__ Sachverhalte schilderte, die er bei anderer Gelegenheit völlig anders dargestellt habe. Falls das Obergericht auf die Zeugenaussagen K.________, L.________ und M.________ abzustellen gedenke, müssten die vorgenannten Klagebeilagen zu den Akten zugelassen werden. 5 Ferner hält er an seinem - von der Vorinstanz angeblich nicht behandelten - Antrag fest, die Antwortbeilage 23 sei aus den Akten zu weisen. Schliesslich rügt er die unbegründete Abweisung seines Antrages, die Antwortbeilage 25 müsse zufolge Verspätung aus den Akten gewiesen werden.