Sodann wendet sich der Kläger gegen die Wegweisung der am 25. Januar 2019 eingereichten Klagebeilagen 37 bis 45, 48 (unechte Noven) und Klagebeilage 49 (echtes Novum). Die Eingabe vom 25. Januar 2019 sei als Reaktion auf Akten erfolgt, die der Zeuge K.________ anlässlich seiner Einvernahme dem Gericht vorgelegt habe. Diese Klagebeilagen sollten zeigen, dass der Zeuge K.________ Sachverhalte schilderte, die er bei anderer Gelegenheit völlig anders dargestellt habe.