Die Beklagten 1 - 4 schlossen auf Abweisung der Berufung. Der Beklagte 5 ersuchte mit seinem Hauptbegehren ebenfalls um Abweisung der Berufung. Ferner wiederholte er seine Hauptbegehren betreffend Wegrecht und Parkplätze gemäss Widerklage und seine Eventual- bzw. Subeventualanträge. Für den genauen Wortlaut der Rechtsbegehren wird auf seine Berufungsantwort verwiesen. 7. Mit Verfügung vom 21. Juni 2021 wurde dem Kläger das rechtliche Gehör gewährt. Gleichzeitig sind Fürsprecher B.________ und Fürsprecher H.________ aufgefordert worden, Kostennoten einzureichen. Ausser dem Einreichen der Kostennoten erfolgten keine Reaktionen.