Die Beklagten 1 und 2 (einfache Gesellschaft) sind Eigentümer der Stockwerkeinheit X.____Gbbl. Nr. 1332-1 (KAB 4 B1 u. 2). Die Beklagten 3 und 4 (einfache Gesellschaft) sind Eigentümer der Stockwerkeinheit X.____Gbbl. Nr. 1332-2 (KAB 5 B3 u. 4). Der Beklagte 5 ist Alleineigentümer der Stockwerkeinheit X.____Gbbl. Nr. 1332-3 (KAB 6 B5).