1. Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaften X.____Gbbl. Nrn. 2402 (Hausparzelle Y.____Strasse) und 2005 (Weggrundstück). In den Jahren 2001/2002 plante die Z.________AG das neu erworbene Nachbarsgrundstück X.____Gbbl. Nr. 1332 mit einem Dreifamilienhaus zu überbauen. Vor der Überbauung des Grundstücks Nr. 1332 stand diesem zu Lasten der Nr. 2005 ein Wegrecht aus dem Jahr 1916 zu (Klageantwortbeilage 17 des Beklagten 5 [KAB 17 B5]).