9 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 450.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Beschwerdegegner Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Meyes