8. 8.1 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Regionalgericht für den Monat April 2019 für CHF 867.00 statt bloss für CHF 800.00 hätte Rechtsöffnung erteilen müssen. Das Regionalgericht sprach dem Beschwerdeführer diesbezüglich CHF 67.00 zu wenig zu (E. 6 oben). Demgegenüber hätte das Regionalgericht für die Monate Juli 2020 bis September 2020 nur Rechtsöffnung für total CHF 3'000.00 statt CHF 5'010.00 erteilen dürfen. Damit sprach das Regionalgericht dem Beschwerdeführer diesbezüglich CHF 2'010.00 zu viel zu (E. 7 oben).