O., N. 1674). 7.2.3 Wie nachfolgend darzulegen sein wird (vgl. E. 7.3 unten), kann die Folgefrage offenbleiben, ob bei einem materiellen Berufungsentscheid für die Vollstreckbarkeit die Zustellung an den Berufungskläger oder die Berufungsbeklagte massgebend ist oder ob bei unterschiedlichen Zustellungszeitpunkten sogar zwei Vollstreckungszeitpunkte bestehen. Allerdings spricht einiges dafür, auf die zeitlich letzte (in der Regel bei einem Zweiparteienverfahren auf die zweite) Zustellung abzustellen.