Da keine Rechtskraftbescheinigung vorliege, sei davon auszugehen, dass dieser Entscheid den Parteien spätestens nach Ablauf der siebentätigen Abholfrist zugegangen sei. Damit sei die formelle Rechtskraft des Scheidungsentscheids Anfang Juni 2020 eingetreten, womit für die beiden Söhne wiederum ab dem Folgemonat und damit ab Juli 2020 die erhöhten Unterhaltsbeiträge gemäss Scheidungsentscheid gelten würden, also monatlich CHF 790.00 für C.________ und CHF 880.00 für A.________ (E. 7.3 des regionalgerichtlichen Entscheids, pag. 41). 5.1.4 Dies ergebe folgende Rechnung (E. 7.3 ff. des regionalgerichtlichen Entscheids, pag.