3. 3.1 Gegen diesen Entscheid hat der Beschwerdeführer am 26. März 2021 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Er beantragt, den angefochtenen Entscheid kostenfällig aufzuheben und ihm die definitive Rechtsöffnung für CHF 10'039.00 und CHF 190.50 zu erteilen. Eventualiter sei die Sache an das Regionalgericht zurückzuweisen (pag. 53 ff.). 3.2 Der Beschwerdegegner reichte innerhalb der vom Obergericht angesetzten Frist keine Beschwerdeantwort ein (pag. 63 ff.). II.