2 West; GB 9). Am 1. Dezember 2020 ersuchte der Kanton Genf (Etat de Genève; nachfolgend Beschwerdeführer) das Regionalgericht Oberland um definitive Rechtsöffnung für CHF 10'039.00 und für Betreibungskosten von CHF 190.50 (pag 1 ff.). 2.2 Der Beschwerdegegner widersetzte sich dem Rechtsöffnungsgesuch (pag. 25 ff.). 2.3 Mit Entscheid vom 16. März 2021 erteilte das Regionalgericht dem Beschwerdeführer die definitive Rechtsöffnung für CHF 8'610.00. Soweit weitergehend, wies es das Rechtsöffnungsgesuch ab.