6. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - dem Kläger, v.d. seine Anwältin - der Beschwerdeführerin - der Beklagten (Gegenpartei im Hauptverfahren) Mitzuteilen: - der Vorinstanz 12 Bern, 15. April 2021 Im Namen der 2. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Schlup Der Gerichtsschreiber: