seiner Rechtsvertreterin, die Prozessaussichten auszuloten, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Trotz des Hinweises in der Vereinbarung durfte von der Rechtsvertreterin deshalb erwartet werden, dass sie sich vor der Verfahrensanhebung einen Überblick über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse verschafft und namentlich die deutlich verbesserten Einkünfte des Klägers in ihre Überlegungen miteinbezieht.