8 Als Beilagen zur Abänderungsklage (KB 2 bis 5) reichte der Kläger die frühere Scheidungskonvention und die (bereits vorne unter Ziff. 1 erwähnte) Vereinbarung (inkl. Berechnungsblatt) aus dem Verfahren CIV 19 4909 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein. Aus diesen Aktenstücken ging hervor, dass dem Kläger ein Unterhaltsbeitrag für sein erstes Kind von CHF 795.00 in der Unterhaltsberechnung ab Januar 2021 für sein zweites Kind angerechnet wurde.