6 Weder die Vereinbarung noch der Genehmigungsbeschluss sind deshalb fehlerhaft oder unvollständig - selbst wenn es ex post betrachtet vielleicht nicht geschadet hätte, in der Vereinbarung festzuhalten, dass der Ehegattenunterhalt zufolge Wiederverheiratung am 25. August 2017 weggefallen ist.