Mit Verfügung vom 22. März 2021 wurde den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör gewährt. Ausser dem Einreichen von Kostennoten erfolgte keine Reaktion. 4 8. Die Anwältin des Klägers (Beschwerdeführerin) geht davon aus, sie könne in eigenem Namen Beschwerde führen, da ihr eine amtliche Entschädigung verweigert worden sei.