Am 31. Januar 2019 wurde der Kläger ein zweites Mal Vater. Mit Vereinbarung vom 23. Juni 2020 (Klagebeilage [KB] 4) anerkannte er vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Vater des Knaben F.________ zu sein. Ferner verpflichtete er sich, ab Juli 2020 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 620.00 für F.________ zu bezahlen. In Ziffer 7 der Vereinbarung ist im Anschluss an die Referenzeinkommen folgendes festgehalten: