2. Die Beschwerde gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 24. Januar 2020 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 3‘000.00, werden den Beschwerdeführenden auferlegt und ihrem in oberer Instanz geleisteten Vorschuss in gleicher Höhe entnommen. 4. Für das Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern werden keine Parteikosten gesprochen. 5. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführenden - dem Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen Mitzuteilen: - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern