Bei einem durchschnittlichen Zeit- und Arbeitsaufwand rechtfertigt es sich, die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren auf CHF 3‘000.00 festzusetzen. Diese werden mit dem von den Beschwerdeführenden in oberer Instanz geleisteten Vorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 11.5 Es gibt keinen Anlass, die vorinstanzliche Kostenverlegung abzuändern. 16 Die Kammer entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass Ziffer 1 der Verfügung des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts des Kantons Bern vom 17. Dezember 2018 in Rechtskraft erwachsen ist.