9.7 9.7.1 Zutreffenderweise hat die SID in der Folge auch unabhängig von einer allfälligen Rechtsumgehung des Leihmutterschaftsverbots die (indirekte) Umgehung der Schutzbestimmungen des Adoptionsrechts geprüft. Dass durch die Anerkennung der Leihmutterschaft ein Kindesverhältnis der Beschwerdeführerin 1 zu einem genetisch nicht verwandten Kind hergestellt würde, wird durch die Beschwerdeführenden zu Recht nicht bestritten. In diesem Sinne würde sich die Anerkennung im Ergebnis gleich auswirken wie eine Adoption.