Wer in der Schweiz krankenversichert werden soll, hat nicht bloss vorübergehenden Bezug zur Schweiz, sondern will sich dort mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhalten. 9.6.5 Bei der Würdigung des Binnenbezugs und des Bezugs zu den USA kann die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin 1 mit einem Schweizer verheiratet ist, nicht ausser Acht gelassen werden: Der Kinderwunsch dürfte vorliegend dem Willen beider Ehegatten entsprungen sein, welche sich für ein gemeinsames Leben mit dem Kind in der Schweiz entschieden haben.