13 9.6.4 Was die Beschwerdeführenden in oberer Instanz dagegen vorbringen, ist nicht stichhaltig. Keine Rolle spielen kann die Dauer des USA-Aufenthalts von drei Monaten, wenn die Ehegatten weder vorher zusammen in den USA gelebt haben noch eine nachträgliche Wohnsitznahme in den USA in Betracht ziehen. Der USA- Aufenthalt war von vornherein als lediglich vorübergehend geplant, mit dem Zweck, den Beschwerdeführer 3 in Empfang zu nehmen und die Formalitäten in den USA zu regeln.