Dadurch könnten sich Wunscheltern ihren Kinderwunsch unter Missachtung der internationalen Adoptionsbestimmungen erfüllen, was stossend sei. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass wegen hohen Alters oder aus anderen Gründen ungeeignete Wunscheltern mithilfe einer ausländischen Rechtsordnung zu einem Kind gelangten, zu welchem sie keinen Bezug hätten. Das Nachholen einer Eignungsprüfung mit den Wunscheltern sei nicht Aufgabe der Zivilstandsbehörden.