9 nes (E.________) mit amerikanischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft. Diese Faktoren sprächen eher für die Anwendbarkeit des Ordre public-Vorbehalts. 7.3 Die Begründung eines Kindesverhältnisses zu Wunscheltern, die weder einen genetischen noch einen biologischen Bezug zum Kind hätten, weise zudem eine funktionale Nähe zum Adoptionsrecht auf. Gemäss den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsnormen dürfe eine Adoption nicht ohne vorgängige Prüfung der Eignung der Adoptiveltern und des Kindeswohls stattfinden.