6. 6.1 Zu beurteilen ist, ob die SID die Anerkennung des US-amerikanischen Urteils vom 20. April 2017 zu Recht verweigert hat, soweit darin ein Kindsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin 1 und dem Beschwerdeführer 3 festgestellt wird. 6.2 Gemäss Art. 32 Abs. 2 IPRG ist die Eintragung einer ausländischen Entscheidung oder Urkunde über den Zivilstand zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen der Artikel 25 – 27 IPRG erfüllt sind.