5 4.1 Der Beschwerdeentscheid der SID vom 24. Januar 2020 bildet Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Beschwerdeentscheide der SID können binnen 30 Tagen an das Obergericht weitergezogen werden (Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [EG ZGB; BSG 211.1]). 4.2 Die Zivilkammern des Obergerichts des Kantons Bern sind zur Behandlung der vorliegenden Beschwerde betreffend Nichtanerkennung des Kindsverhältnisses zwischen A.________ und B.____