7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) inkl. Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens zu Lasten der Staatskasse bzw. des Beschwerdegegners. 2.3 Mit Beschwerdeentscheid vom 24. Januar 2020 wies die SID die Beschwerde ab und stellte den Beschwerdeführenden die Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 hälftig in Rechnung. Der ZBD wurde verurteilt, den Beschwerdeführenden die Par-