4. Die Verfahrenskosten, ausmachend CHF 480.00, werden den Gesuchstellenden unter solidarischer Haftung auferlegt. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 2.2 Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden Verwaltungsbeschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nun zufolge Reorganisation: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [nachfolgend: SID]) und stellten folgende Anträge (Dossier SID pag. 11 ff.): 1. Es seien Ziff. 2, 3 und 4 der Verfügung des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern vom 17. Dezember 2018 aufzuheben.