Sie ist mit B.________, einem Schweizer Staatsbürger, verheiratet und hat ihren Wohnsitz unbestrittenermassen seit mehreren Jahren in der Schweiz. C.________ wurde am 7. April 2017 in Orlando im US-Bundesstaat Florida geboren. A.________ und ihr neugeborener Sohn reisten am 13. Juli 2017 in die Schweiz ein, nach Ausstellung des amerikanischen Reisepasses für Letzteren am 10. Juli 2017 (vgl. Dossier ZBD pag. 154 f.). Gemäss Beschluss («final order affirming parental status») des Circuit Court of the Fifteenth Judicial Circuit in and for Palm Beach County, Florida, vom 20. April 2017 sind A.________ und B._____