Massgebend sind stets die Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei die Intensität des Binnenbezugs und der Zeitablauf entscheidende Kriterien darstellen. Wer über Jahre ununterbrochen in der Schweiz Wohnsitz verzeichnet hat, diesen weiterhin beibehalten will und nur zwecks Abholung eines durch Leihmutterschaft zur Welt gekommenen Kindes in die USA gereist ist, begeht eine Rechtsumgehung, wenn er um Anerkennung des weder genetisch noch biologisch begründeten Kindesverhältnisses in der Schweiz ersucht. Das Kindesverhältnis kann infolge Verstosses gegen den Ordre public nicht in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Erwägungen: I.