2. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Kanton Bern auferlegt. 3. Die Berufungsbeklagte wird verpflichtet, dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2‘000.00 zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Mühlethaler Bern, 26. Mai 2020 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Bettler