Bei einem Einkommen zwischen CHF 5‘000.00 bis 6‘000.00 beträgt diese CHF 1‘000.00 (vgl. E. 5.2.3 oben). 7.4 Indem der Berufungskläger seinen Anteil des vom Regionalgericht verlangten Gerichtskostenvorschusses von CHF 1‘050.00 fristgerecht bezahlte (pag. 59), ist der Gerichtskostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten im vorliegenden besonderen Einzelfall als geleistet zu betrachten. Eine Rückweisung an das Regionalgericht zur erneuten Fristansetzung an den Berufungskläger erübrigt sich damit. Das Regionalgericht hat das Verfahren gemäss Art.