285 ZPO; TAPPY, in: Commentaire romand, Code de procédure civile, 2. Aufl. 2019, N. 5 zu Art. 285 ZPO, der sich jedoch für ein kontradiktorisches Verfahren mit zwei Klägern und keinem Beklagten ausspricht). 5.2.2 Die Einholung des Gerichtskostenvorschusses bei beiden Ehegatten in Verfahren der Scheidung auf gemeinsames Begehren entspricht auch der langjährigen Praxis im Kanton Bern: