2. 2.1 Gegen diesen Entscheid hat der Berufungskläger am 17. Februar 2020 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern erhoben. Er beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Sache zur Fortführung des Verfahrens an das Regionalgericht zurückzuweisen. Eventualiter verlangt er, die regionalgerichtliche Kostenregelung sei aufzuheben und die Gerichtskosten seien ohne Verrechnung mit den von ihm geleisteten Vorschüssen der Berufungsbeklagten aufzuerlegen (pag. 77 ff.). 2.2 Die Berufungsbeklagte hat innerhalb der vom Obergericht angesetzten Frist (pag. 103) keine Berufungsantwort eingereicht. II.