1.5 Mit Entscheid vom 14. Januar 2020 trat das Regionalgericht auf das gemeinsame Scheidungsbegehren mangels Leistung des Gerichtskostenvorschusses nicht ein. Die Gerichtskosten von CHF 600.00 auferlegte es der Berufungsbeklagten und entnahm diese dem vom Berufungskläger geleisteten Vorschuss. Es verpflichtete die Berufungsbeklagte, dem Berufungskläger CHF 600.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen und erstattete dem Berufungskläger CHF 450.00 zurück. Jede Partei hatte ihre eigenen Parteikosten zu tragen (pag. 67 ff.).