1.4 1.4.1 Am 30. August 2019 stellte das Regionalgericht fest, dass die Entscheide betreffend unentgeltliche Rechtspflege in Rechtskraft erwachsen seien. Gleichzeitig forderte es die Parteien auf, einen Gerichtskostenvorschuss von je CHF 1‘050.00 zu bezahlen (pag. 31). 1.4.2 Beide Parteien ersuchten in der Folge um ratenweise Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses (pag. 41 und pag. 45). Das Regionalgericht bewilligte beide Ratenzahlungsgesuche am 3. Oktober 2019. Der Gerichtskostenvorschuss von je CHF 1‘050.00 sei in zwei Raten zu je CHF 525.00 monatlich zu bezahlen, erstmals per 29. November 2019.