1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Berufungskläger) und C.________ (nachfolgend: Berufungsbeklagte) heirateten am 10. Mai 2012. Die Ehe blieb kinderlos. 1.2 Am 3. April 2019 reichten die Parteien beim Regionalgericht Bern-Mittelland ein gemeinsames Scheidungsbegehren mit Teileinigung ein (pag. 1 ff.). Betreffend die Nebenfolgen der Scheidung verlangten sie, das Gericht habe darüber gestützt auf die separaten Anträge der Parteien zu entscheiden (pag. 9). 1.3 Beide Parteien ersuchten für das Scheidungsverfahren um unentgeltliche Rechtspflege.