Diese Kostenverlegung ist nicht zu beanstanden und wird von den Parteien auch nicht kritisiert. Über die regionalgerichtlichen Prozesskosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens wird mit der Hauptsache entscheiden werden (Art. 104 Abs. 3 ZPO). 9 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Der angefochtene Entscheid CIV 20 4979 vom 16. Dezember 2020 wird aufgehoben und das Gesuch der Berufungsbeklagten um vorsorgliche Massnahmen abgewiesen.