4 hinterlegten Mietzinsen und den Mängelbeseitigungskosten und allenfalls zusätzlichen finanziellen Ansprüchen der Mieter ein Missverhältnis bestehe. Bei vollständiger Gutheissung der Klage der Berufungskläger hätten sie – nebst dem Anspruch auf Mängelbehebung – für die Zeit vom 23. September bis Dezember 2020 Anspruch auf Ausbezahlung von CHF 13'083.35. Da sie indes Mietzinse von insgesamt CHF 20'000.00 hinterlegt hätten, bestünde ein Missverhältnis zu Lasten der Vermieterschaft im Umfang von CHF 6'916.65.