Das Regionalgericht hiess das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen am 16. Dezember 2020 teilweise gut. Es entschied, dass von den bisher hinterlegten Mietzinsen den Berufungsbeklagten während hängigem Hauptverfahren CHF 6'916.65 auszubezahlen sind und sprach eine entsprechende Anweisung an die Schlichtungsbehörde aus. Den zukünftigen Hinterlegungsbetrag beschränkte das Regionalgericht ab Fälligkeit Ende Dezember 2020 auf CHF 500.00 pro Monat. Die Prozesskosten des Massnahmeverfahrens schlug das Regionalgericht zur Hauptsache (pag. 33 ff.).