2 Mietzinsen für die Dauer des Verfahrens auf CHF 500.00 pro Monat zu beschränken. Die Kosten des Massnahmeverfahrens seien zur Hauptsache zu schlagen. 2.3 Mit Gesuchsantwort vom 23. November 2020 beantragten die Berufungskläger die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen (pag. 29 f.). 2.4 Das Regionalgericht hiess das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen am 16. Dezember 2020 teilweise gut.